wir möchte Sie an dieser Stelle über das neue Elektrogesetz informieren, dass ab dem 1. Januar 2022 gilt.
Das Elektrogesetz legt konkrete Pflichten für die Hersteller der Produkte, den Handel, die Kommunen, die Besitzer von Elektroaltgeräten sowie die Entsorger fest.
Folgende Punkte sind zu beachten:
• Sie dürfen Alt- Elektro- und Elektronikgeräte (sogenannte „Altgeräte“) nicht über den Haus- oder Restmüll entsorgen. Der Gesetzgeber verlangt vielmehr, dass Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zugeführt werden.
• Unter Altgeräten versteht man nicht nur die Elektro- und Elektronikgeräte als solche, sondern auch ihre Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien (z.B. Adapter, Verteiler, konfektionierte Kabel).
• Altbatterien und Altakkumulatoren („Akkus“), die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle, vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Das gilt nur dann nicht, soweit Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind, erkennen Sie ganz einfach an diesem Symbol: eine durchgestrichene Abfalltonne.

Kundeninformation zur Rückgabe von Elektro- und Elektronikgeräten
Als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten im Distanzhandel sind wir außerdem verpflichtet, Sie über Folgendes aufzuklären:
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes („Neugerät“) an Sie als Endnutzer, der
Gerätekategorie 1 (Wärmeüberträger)
Gerätekategorie 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten)
Gerätekategorie 4 (Großgeräte)
ist ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich von uns zurückzunehmen und
2. auf Ihren Wunsch für Altgeräte der
Gerätekategorie 3 (Lampen)
Gerätekategorie 5 (Kleingeräte)
Gerätekategorie 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte bei denen keine der äußeren Abmessung mehr als 50 cm beträgt),
Geräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in zumutbarer Entfernung eine unentgeltliche Rückgabemöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Rücknahme dürfen wir nicht an den Kauf eines Neugerätes knüpfen. Die Rücknahmeverpflichtung ist auf drei Altgeräte pro Haushalt beschränkt.
„Ort der Abgabe“ kann auch Ihr privater Haushalt sein, sofern das Neugerät dort an Sie abgegeben wird. In diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für Sie als Endnutzer unentgeltlich.
Wir werden Sie beim Abschluss des Kaufvertrages für ein Neugerät über die Möglichkeit:
1. zur unentgeltlichen Rückgabe und
2. unentgeltlichen Abholung des Altgerätes
informieren.
Außerdem befragen wir Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über Geräte der Kategorie 1, 2 oder 4 nach Ihrer Absicht, bei der Auslieferung des Neugerätes ein Altgerät zurückzugeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie die auf den zu entsorgenden Altgeräten evtl. vorhandenen personenbezogenen Daten eigenverantwortlich löschen müssen.